Und die erneute Frage:
Wieviel “Ermächtigungen” wurden in dieser Stadt erteilt, wieviele “Tischvorlagen” und “Dringlichkeitsentscheide” gibt es ? Und: Sind vorgesehene Ausnahmen vielleicht schon längst zur Regel geworden?
Ausdrücklich sei auf eine Rechtsfolge hingewiesen:
Ein Verstoß gegen den „Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit“ hat die Nichtigkeit der Beschlüsse zur Folge…